Gutes Licht im Betrieb erhöht sowohl das Wohlbefinden als auch die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter/innen. Gute Beleuchtung und Energieeinsparung müssen aber keine Gegensätze darstellen. Das Einsparpotenzial im Bereich der Beleuchtung wird häufig unterschätzt, in Verwaltungsgebäuden verursacht die Beleuchtung rund 40 % der Stromkosten.
Im Folgenden ein Überblick über die wichtigsten Lampenarten:
Die Leuchtdiode ist ein elektronisches Halbleiter-Bauelement. LEDs werden derzeit überwiegend noch nicht als Grundbeleuchtung, sondern als Zusatzbeleuchtung, v.a. zur Gestaltung mit Farben und im Außenbereich, eingesetzt, weisen aber großes Potenzial und viele Einsatzmöglichkeiten auf.
Während LEDs in vielen Bereichen schon lange üblich sind - zB. Automotiv-Bereich (Bremsleuchte, Rücklichter, Armaturenbeleuchtung), Display-Beleuchtung (zB. für Mobiltelefone, digitale Fotoapparate, Videokameras), Signalisierung (zB. Verkehrsampeln, Signallampen) oder Schilder (zB. Laufschriftanzeigen, Werbetafeln, Informationsschilder) – sind für den Innenbereich (Bürobeleuchtung) derzeit die Farbwiedergabe und Lichtqualität oft noch nicht ausreichend. Es wird erwartet, dass in Kürze aber auch für diesen Einsatzbereich entsprechende LEDLampen am Markt erhältlich sein werden.
Eine Lichtausbeute von 100 lm/W (weiß) ist in den nächsten Jahren erreichbar. Das Licht wird gerichtet abgegeben, es ist kein Reflektor nötig, der Leuchtenwirkungsgrad ist daher höher und als System (Lampe + Leuchte) vielfach schon besser als Energiesparlampen. Gute Farbwiedergabe (Ra ≥ 80) wird derzeit nur bei beschichteten blauen LEDs erreicht.
Derzeitige Anwendungsmöglichkeiten für LED Leuchtmittel in der Allgemeinbeleuchtung sind unter anderem:
LED – Innenbeleuchtung:
LED – Außenbeleuchtung:
Wesentliche Vorteile von LEDs:
Organische LEDs („OLEDs“) bestehen aus organischen halbleitendenden Materialien. Ihre Farbwiedergabe ist sehr gut. Allerdings ist ihre Lebensdauer derzeit noch kürzer als bei anorganischen LEDs und insgesamt wird erwartet, dass ihre Entwicklung noch länger dauern wird.
Anwendung – Heute und morgen
Energieeffiziente Beleuchtung ist natürlich am einfachsten bei einer Neuanlage umzusetzen, hier sind auch die größten Energieeinsparungen möglich. Auch wenn nur die Lampen getauscht werden und an der Beleuchtungsanlage sonst nichts geändert werden soll, sind Einsparungen möglich und gibt es effiziente Lösungen, wie zum Beispiel:
Beispiel 1: Ersatz von Glühlampen durch Energiesparlampen:
durch Halogenglühlampen:
durch LED-Lampen mit Schraubsockel
Beispiel 2: Ersatz von Standard-Leuchtstofflampen (T8) durch Dreibanden-Leuchtstofflampen:
durch effizientere T8-Leuchtstofflampen:
durch T8-Leuchtstofflampen mit integriertem Reflektor:
Einbau von EVGs in T8-Leuchten:
durch T5-Leuchtstofflampen:
Beispiel 3: Ersatz von Quecksilberdampflampen durch Natriumdampf-Hochdrucklampen
Vorteile:
Nachteile:
Im Zuge der Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie sieht der Energieausweis für Nicht-Wohngebäude auch die Angabe des Beleuchtungsenergiebedarfes vor.
Das Berechnungsverfahren für den Beleuchtungsenergiebedarf ist in der ÖNORM EN 15193: „Energetische Bewertung von Gebäuden – Energetische Anforderungen an die Beleuchtung“ festgelegt, default-Werte findet man in der nationalen Ergänzungsnorm dazu, der ÖNORM H 5059: „Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden – Beleuchtungsenergiebedarf“, die herangezogen werden können, wenn keine genaue Berechnung des Beleuchtungsenergiebedarfs erfolgt.
Der Beleuchtungsenergiebedarf setzt sich im Wesentlichen aus 2 Faktoren zusammen:
Der Energiebedarf für die Beleuchtung fließt auch 2-fach in die Berechnung der Energiekennzahl ein: Er wird sowohl bei der Berechnung des Heizwärmebedarfes als auch des Kühlbedarfes (Beleuchtung ist eine innere
Wärmelast) berücksichtigt.
Benchmark-Werte (LENI) für den Beleuchtungsenergiebedarf lt. ÖNORM H 5059:
LENI-Wert:
Der Lighting Energy Numeric Indicator beschreibt den Energiebedarf für Beleuchtung pro Quadratmeter und Jahr in Abhängigkeit von der Gebäudekategorie.
Diese Referenzwerte sind Richtwerte für bestehende Anlagen und keine Zielwerte für neue Beleuchtungsanlagen. In neuen Büros sind zum Beispiel Werte für den Beleuchtungsenergiebedarf unter 20 kWh/m²,a erreichbar.